Aktuell: IHK Rhein-Neckar Wahl 2020

Webseite im Aufbau, Stand 20.6.20

https://www.rhein-neckar.ihk24.de/ihk-wahl2020

Kurzzusammenfassung

Die aktuelle Wahl 2020 bei der IHK Rhein-Neckar kostet 300 000 Euro, von 69 Plätzen in der Vollversammlung sind bereits 49 fest vergeben, nur noch 20 auszuwählen, der Wahlausschuss fürchtet sich vor Weblinks. Ziel für die nächste Wahlperiode muss die Einrichtung eines Haushalts-/Finanzausschusses und die Stärkung der Integration von Vollversammlung und Ausschüssen sein.

Bitte und Ziele

Unterstützen Sie bitte mit Ihrer Stimme in der Wahlgruppe VII IT-Wirtschaft gezielt und mit strategischem Wählen mich, Dr.-Ing. Wolfram Stein, siehe unten.

Die IHK mit Vollversammlung und Ausschüssen kostet viel Geld, eingenommen durch die gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft, aber sie könnten an vielen Stellen meiner Meinung nach deutlich verbessert werden. Der naheliegende Ansatz sind eine im Detail informierte Vollversammlung, effektive Ausschüsse, insbesondere die Einrichtung eines Haushalts-/Finanzausschusses, und daraus resultierend Anträge der Vollversammlungsmitglieder.

Kandidieren Sie selbst unbedingt für 2025, damit dann in allen Wahlgruppen eine echte Wahl möglicht wird. Und machen Sie sich auch stark für eine langfristige Gesetzesänderung zur freiwilligen Kammermitgliedschaft.

Was kostet die IHK Rhein-Neckar jährlich die Mitgliedsunternehmen?

Aus meiner Erinnerung: Größenordnung 24 Mio Euro jährlich. Abgestimmt in der Vollversammlung typischerweise innerhalb von ca. 1h, ohne Änderungsanträge oder Beschlussalternativen.

Leider finde ich die exakte Zahl nicht in den öffentlich auf dem Webserver zugänglichen Protokollen, denn dort sind die Anhänge nicht mit dabei. (Und in meine Unterlagen will ich der vermeintlich nötigen 'Geheimhaltungspflicht' wegen nicht schauen.) Mir ist es ein Anliegen, dass die nächste Vollversammlung beschliesst, dass den Mitgliedsunternehmen und auch vor Allem der Vollversammlung selbst gegenüber mehr Transparenz ausgeübt wird: Feinere Detailierung der Haushaltspläne und Veröffentlichung. Einrichtung eines Haushaltsausschusses, die IHK RN ist eine der wenigen IHKs bundesweit, die keinen eigenen Haushaltsausschuss einrichtet. In der IHK RN berät sich der Präsident mit Hauptgeschäftsführer und Präsidium zum Haushaltsentwurf.

Hier bedarf es einer Satzungsänderung zur Einrichtung eines Finanz- oder Haushaltsausschusses. Die derzeitige Satzung (mit mMn sehr starker Stellung des Präsidenten und Präsidiums und sehr schwacher Stellung der Vollversammlung) gehe laut Hauptgeschäftsführer auf einen bei einem Flugzeugabsturz tödlich verunglückten IHK-Präsidenten zurück. Eine schnelle Internetsuche ergibt, dass der Absturz 1994 geschah. Seither hat sich die Welt weiterentwickelt. Insbesondere die technischen Möglichkeiten, wie Vollversammlungsmitglieder in viel größerem Umfang und mit mehr Details praktisch ohne Kosten zeitnah informiert und eingebunden werden können. Die Formen der lokalen Wirtschaft und der Weltwirtschaft haben sich seither drastisch verändert. Gesucht sind Formen für eine zeitgemäße IHK und Vollversammlung.

Benötigt wird ein Finanzausschuss der Vollversammlung zur Beratung im Detail und eine vorab im Detail informierte Vollversammlung, so dass konstruktive Anträge zur Gestaltung des Haushalts durch Vollversammlungsmitglieder überhaupt eingebracht werden können.

Was machen die Vollversammlung und die Ausschüsse?

Sehr oft macht die Vollversammlung 'Arm-hebe-Gymnastik', d.h. Verabschiedung von Beschlüssen, die von ausserhalb der Vollversammlung kommen, oft sogar von ausserhalb Rhein-Neckar, und insbesondere im politischen Bereich 'leider, leider nicht geändert, sondern nur als Ganzes abgestimmt werden könnten, da die anderen IHKs auch schon so abgestimmt hätten'.

Die wichtige Funktion von Ausschüssen, Themen tiefer zu diskutieren als es in der begrenzten Zeit der Vollversammlungen möglich ist und daraus Anträge für die Vollversammlung vorzubereiten, wurde zu Beginn der Wahlperiode 2015 schon in der ersten Vollversammlung kastriert, indem die der Vollversammlung zustehende Berufung von Ausschussmitgliedern per vorgefertigtem Beschlussantrag wegdelegiert wurde. In den Jahren zuvor war es wohl ähnlich. Der nachhaltige Effekt war, dass es weder nötig war, dass ein Ausschussvorsitzender Mitglied der Vollversammlung sein musste, noch dass in einem Ausschuss die Vollversammlungsmitglieder die zahlenmäßige Mehrheit hatten. Hier muß die neue Vollversammlung hinstehen und sich dieses Recht nicht nehmen lassen.

Die Integration von Vollversammlung und Ausschüssen ist zu locker. Meiner Meinung nach müssen ein Ausschussvorsitzender und die Mehrheit der Ausschussmitglieder zwingend Mitglied der Vollversammlung sein. Beides ist bisher nicht der Fall.

Die Fachkompetenz vieler Ausschussmitglieder findet, obwohl in Gesprächen immer wieder viel Bereitschaft dazu durchschimmert, kaum Platz sich so konstruktiv wie gehofft für die Region einbringen zu können. Der Ausschuss für Industrie und Forschung beispielsweise wurde erst ca. 9 Monate nach der ersten Vollversammlung einberufen. Die Aktivitäten des Ausschusses bestanden zum größten Teil aus Werksbesichtigungen. Auf der persönlichen Ebene sehr interessant und empfehlenswert, aber die meiner Meinung nach wesentliche Aufgabe eines Ausschusses als Instrument zur Unterstützung der Vollversammlung wurde nur zum kleinsten Teil ausgefüllt.

Was kostet die IHK-Wahl 2020, was kann eine Stimme bewirken und wer ist jetzt schon sicher gewählt ?

Der Vollversammlung wurden die Kosten für die Wahl 2020 mit ca. 300 000 Euro berichtet, aber nicht im Detail aufgeschlüsselt.

Nur bei den Wahlgruppen IV, VII, VIII, IX haben Sie Einfluss darauf, wer in der Vollversammlung abstimmungsberechtigt sein wird.

Von 16 Wahlgruppen stehen bereits bei 11 Wahlgruppen die Mitglieder der Vollversammlung fest, da nicht mehr Kandidaten zur Verfügung stehen.

Nur 20 Mitglieder der neuen Vollversammlung werden durch Zustimmung durch eine Auswahl der Wahlberechtigten legitimiert sein.

Alle anderen Wahlgruppen können sich die Wahlteilnahme sparen, ausser sie wollen die prozentuale Wahlbeteiligung erhöhen.

https://ihk2020.de/kandidaten


xls



WAHLGRUPPE VII IT-Wirtschaft
Stadtkreis Mannheim, Stadtkreis Heidelberg, Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis und Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
maximal zu wählende Kandidaten in dieser Wahlgruppe: 7

Gleiches Foto wie 2015, um Kosten für die IHK-Mitgliedsunternehmen (und wegen Corona) Besuch des Fotografen einzusparen.

Digitalisierung und Weblinks

Für die Wahl 2020 hat der Wahlausschuss den Kandidaten, was 2015, siehe unten, noch problemlos ging, verboten, im persönlichen Statement einen Internet-Link zu nennen. Ebenso wurde aus der Firmenanschrift die Webseite des Unternehmens entfernt. Kandidatur-Broschüre Datenblatt.pdf: "Ihr Statement: Maximalzeichenzahl (mit Leerzeichen): 450 Zeichen Im Statement sind aus haftungsrechtlichen Gründen keine Links erlaubt"

Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, die Argumentation des Wahlausschusses hat mich nicht überzeugt. Insbesondere, da die bisherigen Webseiten zur Vollversammlung mit den Weblinks weiterhin erreichbar sind und im IHK Magazin und an vielen anderen Stellen Weblinks gedruckt und/oder anklickbar sind.

Der Wahlausschuss hatte mir durch den Hauptgeschäftsführer eine Stellungnahme SKopier4OG_20042417310.pdf schicken lassen.

Einige Emails später wegen Fristen usw. eine Email von mir an den Wahlausschuss:
Subject: 	Wahlanfechtung, fundamentales Versagen der IHK Re: Statement Dr.-Ing. Wolfram Stein, Rechtsmittel Wahlpruefung Re: Ihre Beschwerde beim IHK-Wahlausschuss
Date: 	Tue, 26 May 2020 11:14:32 +0200
From: 	Dr.-Ing. Wolfram Stein 
To: 	wahlausschuss@rhein-neckar.ihk24.de, Axel.Nitschke@rhein-neckar.ihk24.de, Manfred.Schnabel@rhein-neckar.ihk24.de
CC: 	Ute.Schwarz@rhein-neckar.ihk24.de


Sehr geehrter Wahlausschuss,
sehr geehrter Praesident,
sehr geehrter Hauptgeschaeftsfuehrer

hiermit bestaetige ich den Eingang der heutigen Email.


a) Wahlanfechtung

Angehaengt finden Sie den soeben erzeugten Screenshot
screen_2020-05-26-10-48-42-1406250_b.png (48.69 kB)

Er zeigt die Webseite
https://www.rhein-neckar.ihk24.de/ueber-uns/downloads/vollversammlung/vv-mitglieder-verlage-2708508

mit dem darauf anklickbaren Link www.med3d.de

Sie haben bisher immer noch keine ueberzeugende Erklaerung geliefert, warum dieser gleiche Link www.med3d.de dort erscheinen darf, nicht aber in der Kandidatenvorstellung. Deshalb werfe ich Ihnen missbraeuchliche Willkuer vor bei den Vorgaben zur Kandidatenvorstellung.

Ich fechte deshalb hiermit die Wahlvorbereitung und Wahl an.


b) fundamentales Versagen der IHK

Sie als Wahlausschuss versuchen sich auf juristische Vorgaben zu beziehen, die das Verlinken nicht zulassen wuerden. Sind Sie schon in diesem Jahrhundert der Digitalisierung mental angekommen ? Die Digitalisierung besteht in ihrem Kern darin, dass Informationen verarbeitet, weitergegeben, zugaenglich gemacht werden. Ein zentrales Werkzeug dabei ist die Verlinkung. Es gibt fast keine Geschaeftsprozesse mehr, die ohne das auskommen. Wenn es hier juristische Vorgaben gibt, die Unsicherheit bei der Anwendung der Digitalisierung in Form von Verlinkung verursacht und sie damit behindert, so ist das ganz zentral geschaeftsschaedigend und ein Wettbewerbsnachteil fuer Deutschland. Die IHK Rhein-Neckar, zusammen mit den anderen IHKs und dem DIHK muessten sich an ihre Kernaufgabe erinnern, die Gesamtinteressen der Wirtschaftstreibenden zu vertreten und ganz vehement an dieser Stelle auf die Politik und Gesetzgebung Einfluss nehmen, diese Behinderung durch Unsicherheit zu entfernen. Tut sie das nicht, so versagt sie meiner Meinung nach fundamental und untergraebt infolge von Untaetigkeit oder Unfaehigkeit weiter ihre vorgebliche Existenzberechtigung.

Mit freundlichen Gruessen
Dr.-Ing. Wolfram Stein


Weitere Argumente gegen die unsinnige Vorgaben des Wahlausschusses der IHK Rhein-Neckar Links im Statement der Kandidaten zu verbieten:

Bei der Wahl 2020 der IHK Stuttgart sind bei der Vorstellung der Kandidaten unterhalb des Firmennamens die Webseiten der Firmen aufgeführt: https://www.stuttgart.ihk24.de/ueber-uns/ihk-wahl/die-kandidatinnen-und-kandidaten-stellen-sich-vor-4811208

Dies sogar unter Verwendung eines Link-Verkürzers, der per se die Zieladresse verkürzt und damit verschleiert: https://bit.ly/ChristophKuebel verlinkt auf https://www.bosch-presse.de/pressportal/de/de/christoph-kuebel-43337.html, also selbst der Weltkonzert Robert Bosch GmbH verwendet ganz offiziell Links und sogar einen Link-Verkürzer!

Anmerkung: Ich kenne diesen Kandidaten nicht und spreche mich weder für noch gegen ihn aus, zeige aber seine Kandidatur, um zu zeigen, dass dort Links eingesetzt werden.

Dass es auch einfach und rechtsicher geht zeigt hier beispielsweise die Regelung in Österreich (Wikipedia):
"In Österreich[20] ist die Verantwortlichkeit für Hyperlinks im Art. 1 § 17 E-Commerce-Gesetz (ECG) geregelt, indem er für „Eröffnen des Zugangs zu fremden Informationen“ nicht verantwortlich ist, „1. sofern er von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder, 2. sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt hat, unverzüglich tätig wird, um den elektronischen Verweis zu entfernen.“ – Art. 1 § 17 Z. 1 Ausgenommen ist, „wenn die Person, von der die Informationen stammen, dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird oder der Diensteanbieter die fremden Informationen als seine eigenen darstellt.“ (Art. 1 § 17 Z. 2)"





Historisch: Wahl 2015


Auf den Webseiten von http://www.ihkwahl2015.de/


gibt es eine Liste der Kandidaten für die Wahlgruppe 'IT-Wirtschaft' unter
http://www.ihkwahl2015.de/index.php?get=wahlgruppe9&id=19.


Meine Kurzaussage dort möchte ich nachfolgend etwas ausführen:


«Ich kandidiere, weil... ich für eine innovative, leistungsstarke, moderne, am Markt orientierte IHK bin. Ich sehe große Chancen, die IHK hat beste Neu-Startbedingungen! Dabei steht sich die IHK durch die bisherige Marktverzerrung, verursacht durch die ZWANGSMITGLIEDSCHAFT, selbst am meisten im Weg. Bis zu deren Abschaffung bin ich für eine Reduzierung der Zwangsbeiträge und eine Refokussierung der IHK auf ihre Kernaufgaben. Mehr dazu unter: www.med3D.de/IHK »

Für eine

  1. innovative
  2. leistungsstarke
  3. moderne
  4. am Markt orientierte
IHK

scheint mir das beste Rezept die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft zu sein. Die IHK müsste sich dadurch, wie jede 'normale Firma', die sie vorgibt vertreten zu wollen, Gedanken machen, wie sie
  1. durch Innovationen in Recht / Politik / Technik / Kultur / Zeitgeist neue Möglichkeiten nutzen kann.
  2. bisherige Angebote, die nicht nachgefragt werden oder von anderen besser erbracht werden, selbst leistungsstärker erbringen könnte.
  3. Es könnte sein, daß sich die IHK sehr bald schon modernisieren muss aufgrund von Europarecht und/oder laufender Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht: «24. 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13 Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Bestimmungen des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG), welche die Beschwerdeführerinnen der Mitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern unterwerfen und ihnen eine Beitragspflicht auferlegen, mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 GG vereinbart sind.»
    Das 'IHK-Gesetz' heisst bezeichnenderweise «Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern» von 1956, zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 25.7.2013 I 2749
  4. am Markt orientiert heisst in einer freien Marktwirtschaft, daß sich der Kunde selbst den Lieferanten oder Dienstleister heraussuchen kann und dem Anbieter freigestellt ist, wie und zu welchem Preis er das tut. Daß die IHK mich als freien Unternehmer als Zwangsmitglied kompetent vertreten will, ist ein Widerspruch in sich. Als Zwangsmitglied kann ich mich nicht vertreten fühlen. Es zeugt von der massiven Inkompetenz der IHK in Bezug auf die freie Marktwirtschaft, denn wenn sie kompetent am Markt agieren würde, dann bräuchte es keine Zwangsmitgliedschaft und sie würde sich nicht länger gegen die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft stellen.

    So wie der Staat den 'Auto-TÜV' als staatliche Aufgabe an eine Vielzahl von 'Technischen Prüforganisationen' wie z.B. DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS usw. delegiert hat, so könnte er die bisher schon an die IHKs delegierten staatlichen Aufgaben an eine Vielzahl von konkurrierenden IHK, 'freien IHK', Industrieverbänden usw. delegieren und der Nutzer / Kunde kann es sich wie beim eigenen PKW heraussuchen, zu welchem Anbieter er geht. Frei auswählbare IHK hätten den riesigen Vorteil, daß sie viel spezifischer die Interessen ihrer jeweiligen Mitglieder vertreten könnten.

Ich halte es für keine gute Verwendung meiner Zwangsbeiträge, wieviel Arbeitszeit der IHK-Mitarbeiter und wieviel Geld in diese IHK-Wahl, die Webseiten, der alle Kandidaten besuchende Fotograf, Drucksachen, Porto usw. gesteckt wurde und wird. Ohne meine Zwangsmitgliedschaft wäre mir das egal und ich würde der IHK sagen: 'Gebt doch Geld aus, wie Ihr wollt, meines ist es ja nicht.' So aber sage ich als Zwangsmitglied: Reduziert die Zwangsbeiträge, refokussiert die IHK auf das Minimum ihrer Kernaufgaben.

weitere Links:

Dies beschreibt meinen derzeitigen Meinungsstand. Ich freue mich auf zahlreiche Diskussionen, z.B. Ihre Nachricht an Wolfram.Stein.ihk-thematik@med3D.de . Und bin gespannt, wie sich mein Verständnis vertieft und / oder meine Meinung ändert.

Dr.-Ing. Wolfram Stein
Geschäftsführer med3D GmbH
Heidelberg


Stand: 22.05.2015